Gremien

Die Dekanatssynode

Oberstes Organ des Dekanates ist die Dekanatssynode. Sie tagt mindestens einmal jährlich. Ihre Mitglieder setzen sich zusammen aus ein bis drei vom Kirchenvorstand gewählten Mitgliedern und einem Pfarrer oder einer Pfarrerin jeder Kirchengemeinde.

Ebenfalls teilweise stimmberechtigte Mitglieder der Synode sind VertreterInnen kirchlicher Einrichtungen, wie dem Diakonischen Werk,  und kirchliche Mitarbeiter mit besonderen Aufgaben (z. B. Evangelischem Jugendwerk, Dekanatsverwaltungsstelle o.ä.). Außerdem gehören ihr - mit Stimmrecht - das Mitglied/die Mitglieder der Landessynode an, die aus den zum Dekanat gehörigen Kirchengemeinden stammen. Ohne Stimmrecht können auch weitere Personen als Gäste zur Dekanatssynode geladen werden. 

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Der Dekanatsausschuss

Aufgabe

Der Dekanatsausschuss ist die ständige Vertretung der Dekanatssynode und trifft sich in regelmäßigen Abständen. Er vertritt den Dekanatsbezirk gerichtlich und außergerichtlich.

Er koordiniert die kirchliche Arbeit und plant gemeinsame Vorhaben innerhalb des Dekanatsbezirks. Die Dekanatssynode kann Aufgaben der Synode an den Dekanatsausschuss übertragen. Der Dekanatsausschuss führt die Geschäfte der Synode zwischen deren Tagungen und darf - laut Beschluss der Synode - Entscheidungen treffen, die nicht bis zur nächsten Sitzung der Synode aufgeschoben werden können.

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Die Kirchenvorstände der Kirchengemeinden

Der Kirchenvorstand ist das Team, das jede Kirchengemeinde geistlich leitet. Im Dekanat Memmingen gibt es 18 Pfarreien mit 20 Kirchengemeinden, darunter einige 'Doppelgemeinden' (Arlesried und Frickenhausen, Dickenreishausen und Volkratshofen) mit insgesamt 20 Kirchenvorständen.

Alle Kirchenvorstände setzen sich zusammen aus der/dem Gemeinde-PfarrerIn(nen) und von den Mitgliedern der Kirchengemeinde alle 6 Jahre gewählten Männern und Frauen, die sich ehrenamtlich in den Dienst der Gemeinde stellen.

Die Anzahl der Kirchenvorsteher in den einzelnen Kirchenvorständen ist durch das Kirchengesetz geregelt und richtet sich nach der Anzahl der Gemeindeglieder der jeweiligen Kirchengemeinde. 

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