Gremien

Die Kirchenvorstände der Kirchengemeinden

Der Kirchenvorstand ist das Team, das jede Kirchengemeinde geistlich leitet. Im Dekanat Memmingen gibt es 18 Pfarreien mit 20 Kirchengemeinden, darunter einige 'Doppelgemeinden' (Arlesried und Frickenhausen, Dickenreishausen und Volkratshofen) mit insgesamt 20 Kirchenvorständen.

Alle Kirchenvorstände setzen sich zusammen aus der/dem Gemeinde-PfarrerIn(nen) und von den Mitgliedern der Kirchengemeinde alle 6 Jahre gewählten Männern und Frauen, die sich ehrenamtlich in den Dienst der Gemeinde stellen.

Die Anzahl der Kirchenvorsteher in den einzelnen Kirchenvorständen ist durch das Kirchengesetz geregelt und richtet sich nach der Anzahl der Gemeindeglieder der jeweiligen Kirchengemeinde. 

 Aufgabe:

Im Dekanat Memmingen sind in den 20 Kirchengemeinden insgesamt 158 Frauen und Männer ehrenamtlich für ihre Kirchengemeinde tätig. Die Kirchenvorstände treffen sich in regelmäßigen Abständen in ihren Gemeinden und vertreten ihre Kirchengemeinde in allen Belangen. Die Kirchenvorstände tragen Verantwortung und treffen verbindliche Entscheidungen für alle Aufgaben und Aktivitäten, für rechtliche und geistliche Fragen im Leben ihrer Gemeinden.

In den  Kirchenvorständen wählen die KirchenvorsteherInnen unter sich die Mitglieder, die zur Teilnahme an der Dekanatssynode beauftragt werden. Der/die PfarrerIn einer Kirchengemeinde gehören der Dekanatssynode 'qua Amt' an (jeweils nur ein/e PfarrerIn mit Stimmrecht).

Pfarrerinnen und Pfarrer, Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher, sowie viele weitere Haupt- und ehrenamtlich engagierte Mitglieder der Kirchengemeinden arbeiten gemeinsam an der Umsetzung der Aufgaben. 

Kontakt:

Sie können den Kirchenvorstand Ihrer Kirchengemeinde über Ihre/n PfarrerIn oder Ihr Pfarramt kontaktieren.


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